Bürgerstiftung Karlsruhe

Bürgerstiftung Karlsruhe

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Bürgerstiftung – wozu und für wen?

Die Bürgerstiftung ist eine unabhängige Gemeinschaftseinrichtung von Karlsruherinnen und Karlsruhern mit dem Ziel, die Stadt lebendig, liebens- und lebenswert zu erhalten. Wir möchten die Entwicklung unserer Stadt mit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern gestalten. Die Bürgerstiftung ist deshalb Ansprechpartnerin und Plattform für alle, die für das Gemeinwesen gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und etwas bewegen wollen. Die Bürgerstiftung stiftet Gemeinschaft. Sie führt Menschen zusammen, die sich ehrenamtlich mit ihren Ideen, Initiativen und Erfahrungen, mit ihrer Zeit, aber auch mit Geld einbringen möchten. Und sie verbindet die, die Hilfe brauchen, mit jenen, die sie unterstützen wollen.

Dafür hat die Bürgerstiftung Karlsruhe – wie fast alle Bürgerstiftungen – einen weit gefassten Stiftungszweck. Er schließt Projekte für junge und ältere Menschen ein, insbesondere Initiativen, die die Generationen verbinden. Er umfasst die Bereiche Bildung und Sport,Kunst und Kultur, Natur- und Umweltschutz sowie Denkmalschutz und Denkmalpflege.

Wir verstehen uns nicht als Konkurrenz zur Stadtpolitik. Die Satzung schließt deshalb die Übernahme von Aufgaben aus, die der Kommune obliegen. Vielmehr möchte die Bürgerstiftung ergänzend wirken und mit innovativen modellhaften Aktivitäten zukunftsfähige Strukturen schaffen. Deshalb kooperieren wir auch mit anderen Institutionen und leisten Hilfe zur Selbsthilfe.

Eine Bürgerstiftung kann niemals aufgelöst werden, sie ist auf Dauer angelegt und ein fester Anker im Gemeinwesen. Sie ist ein verlässlicher Partner für ihre Stifter und Spender und für Institutionen, mit denen sie zugunsten des Gemeinwohls zusammenarbeitet.

Siehe dazu auch die Präambel und die Zwecke der Satzung.

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Gründung

Die Bürgerstiftung Karlsruhe wurde von acht Stiftern als Stiftung bürgerlichen Rechts gegründet und am 18.12.2013 vom Regierungspräsidium genehmigt sowie vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Ihr Gründungskapital beträgt 65.000 Euro. 2024 erfolgte eine Zustiftung von 40.000 Euro. Die Bürgerstiftung Karlsruhe gehört zu den Bürgerstiftungen Deutschlands, die den strengen Kriterien des Verbands Deutscher Stiftungen genügt und deshalb wiederholt mit dessen Gütesiegel ausgezeichnet wurde (nach 10 Merkmale verlinken).